Allgemeine Geschäftsbedingungen /Mietvertrag “ die malerische Ferienwohnung”
§ 1 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Vermieters der ,Malerischen Ferienwohnung' (FeWo) gegenüber dem Kunden zustande. Sie gelten für Leistungen, insbesondere für die Überlassung von Ferienwohnungen und anderen Räumlichkeiten der 'Malerischen FeWo'. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. eine Unter- und Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich auf eine Ferienwohnung in einem guten und sauberen Zustand, der Anzahl von Schlafplätzen entsprechend eingerichtet, mit Kochnische, Besteck, Geschirr, Kochherd mit Backofen, Kühlschrank, Decken, Kopfkissen, einschl. Energiekosten (Wasser, Gas, Strom), Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher, gesetzl. MwSt..
§ 2 Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
§ 3 Tentantiv- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Die 'Malerischen FeWo' behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.
§ 4 Reservierte Ferienwohnungen stehen dem Gast von 14.00 Uhr am Anreisetag, bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit als 18.00 h vereinbart wurde, behält sich der Vermieter das Recht vor, bestellte Ferienwohnungen am Folgetag anderweitig zu vergeben. Bei einer verfrühten Abreise wird keine Rückzahlung geleistet.
§ 5 Die Benutzung der Sauna über den vereinbarten Zeitraum bedarf der vorherigen Genehmigung und Zustimmung durch den Vermieter. Eine Haftung seitens des Vermieters, bei Unfälle jeglicher Art, insbesondere im Sauna und Badbereich, ist ausgeschlossen.
§ 6 Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestellter Ferienwohnungen. Sollten schriftlich vereinbarte Ferienwohnungen aus welchem Grund auch immer, nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet für einen gleichwertigen Ersatz innerhalb oder außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Wohnungen bei einer Veränderung der Personenzahl, innerhalb der 'Malerischen FeWo' umzubuchen, falls die Personenzahl nicht mehr der angemessenen Wohnungsgröße entspricht.
§ 7 Personenzahl pro Wohnung In den Ferienwohnungen darf nur die im Vertrag festgelegte Personenzahl übernachten. Bei Verstößen wird der Beherbergungsvertrag nichtig, bzw. eine entsprechende Gebühr erhoben.
§ 8 Kinder unter 18 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen auf dem Gelände der 'Malerischen FeWo' aufhalten. Insbesondere zählt hierzu der Saunabereich.
§ 9 Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 3 Tage vor Anreise schriftlich mitzuteilen , andernfalls wird die bestellte Personenzahl in Rechnung gestellt.
§ 10 Der Verzehr von Speisen und Getränken im Saunabereich ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
§ 11 Bei Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen oder Geldbeträgen, Scheckkarten, Fahrräder, Motorräder etc. wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars der Ferienwohnungen, haftet der Besteller ohne Verschuldensnachweis. Der Mieter verpflichtet sich, die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. In jedem Fall muss die Wohnung in dem gleichen Zustand übergeben werden, wie sie übernommen wurde. Etwaige Beschädigungen des Inventars müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
§ 13 Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
§ 14 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss für die vereinbarten Leistungen 50% als Vorauszahlung in Rechnung zu stellen, insbesondere während der Haupt- und Hochsaison. Der Restbetrag ist bei Ankunft (Schlüsselübergabe) zu entrichten. Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels wird ein Unkostenbeitrag von 50,00 € erhoben. Die Vertragserfüllung ist abhängig von der rechtzeitigen Überweisung der Anzahlung.
§ 15 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Vermieter bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Jede Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
§ 16 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigungen jeglicher Art, einschl. PKW, Anhänger, Motorrad, Fahrräder.
§ 17 Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienwohnungen auftreten, wird sich der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von § 18 und den §§ 701 ff.BGB haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Vermieters .
§ 18 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Ferienwohnungen und Arrangements werden in Rechnung gestellt
a) über 60 Tage vor Ankunft Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt der Vermieter kann anderweitig vermieten
b) bis 60 Tage vor Ankunft 10% der vereinbarten Leistungen/Arrangements
c) 59 bis 30 Tage vor Ankunft 30% der vereinbarten Leistungen/Arrangements
d) 29 bis 22 Tage vor Ankunft 60% der vereinbarten Leistungen/Arrangements
e) 21 bis 0 Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements. Der Vermieter bemüht sich in diesem Fall nicht in Anspruch genommene Wohnungen und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Wohnungen und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
§ 19 Gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel für eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung gemäß B D S G hin.
§ 20 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 21 Gerichtsstand für die 'Malerischen FeWo' ist Paderborn.
§ 22 Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien angegebenen Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.
§ 23 Eine Haftung seitens des Vermieters für Einträge in Prospektmaterial, Internetseiten etc. besteht nicht. Es gelten nur die im direkten schriftlich vereinbarten Verträgen aufgeführten Vereinbarungen und Preise.
§ 24 Hausordnung
Während der Aufenthaltsdauer ist die Hausordnung zu beachten und eine
Ruhezeit von 23.00 h bis 08.00 h einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung ist derVermieter berechtigt, die Mieter zum Verlassen
der Wohnung aufzufordern,ohne jeden Anspruch auf Rückvergütung und
vorbehaltlich der Forderung auf Ersatz von Schäden,die von diesen verursacht wurden.
Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erlaubt.